Verordnung bzgl. der Anzahl der Klausuren in der Qualifikationsphase

Wie bereits durch die Medien bekanntgeworden ist, gab es eine Veränderung in der Verordnung bzgl. der Anzahl der schriftlichen Arbeiten in der Qualifikationsphase: Im 2. und 4. Semester sollen in den fünf Prüfungsfächern mindestens eine Klausur geschrieben werden, in den übrigen Fächern ist keine schriftliche Arbeit vorgesehen. Somit reduziert sich die Anzahl der zu schreibenden Klausuren. Der Klausurplan für den Jahrgang 13 wurde angepasst und der Klausurplan für den Jahrgang 12 erscheint, sobald ein bisschen mehr Planungssicherheit besteht.

Autorin: C. Kubiczek, OStR‘ (Stand: 09.02.21)